Ist eine erneute Legitimation erforderlich, wenn ich bereits Kunde bin?
Wer bereits Kunde einer Bank ist und einen neuen Vertrag abschließen möchte, muss sich kein zweites Mal legitimieren. Es reicht, wenn die Daten zu Beginn der Geschäftsbeziehung – bei der Eröffnung eines Girokontos, von Tagesgeld oder anderen Produkten – abgeglichen und bestätigt wurden. Dazu kontrollieren bei Filialbanken die Mitarbeiter den Personalausweis, übertragen die Informationen, wie zum Beispiel das Geburtsdatum, ins bankeigene System und hinterlegen in der Regel zusätzlich eine Kopie des Ausweises in der Kundenakte. Direktbanken müssen bei der Legitimation den Umweg über das sogenannte PostIdent-Verfahren gehen.
Sinn der Legitimation
Für Banken ist der Abgleich der Daten Pflicht. Selbst wenn ein Kunde bekannt sein sollte und ein Konto eröffnen möchte, muss nach gültigen Ausweispapieren gefragt werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Geschäfte auf den Namen einer anderen Person getätigt werden, was insbesondere bei Darlehen fatale Folgen haben könnte.
Dementsprechend heißt es in Paragraf 154 (Kontenwahrheit) Absatz 2 der Abgabenordnung: "Wer ein Konto führt, Wertsachen verwahrt oder als Pfand nimmt oder ein Schließfach überlässt, hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form, bei Konten auf dem Konto, festzuhalten." Hinzu kommen steuerrechtliche Aspekte, schließlich muss die Bank gegebenenfalls Abgeltungssteuer für die erzielten Kapitalerträge abführen, sowie das Geldwäsche- und das Außenwirtschaftsgesetz.
Art der Legitimation
Um den Vorschriften Genüge zu tun, reicht bei der Hausbank bzw. der Bank vor Ort, den Ausweis zu kontrollieren. Da die meisten Direktbanken keine Filialen unterhalten, in denen Mitarbeiter die Legitimation durchführen könnten, weichen sie auf das PostIdent-Verfahren aus.
Der Kunde muss daher mit einem Coupon, der bei der Kontoeröffnung zur Verfügung gestellt wird, zum nächsten Postamt und dort seinen Personalausweis vorlegen. Die Mitarbeiter der Post füllen dann im Auftrag der Bank ein Formular aus und übernehmen Punkt für Punkt die Daten vom Ausweis. Der Antragsteller muss die Papiere anschließend lediglich unterschreiben – wobei die Unterschrift kontrolliert wird. Den Rest erledigt die Post. Sie verschickt die Unterlagen an die Bank.
Damit können auch Direktbanken sichergehen, dass der Antragsteller keine falsche Identität angibt. Dieser Vorgang ist jeweils nur einmal nötig. Anschließend reicht die Unterschrift auf dem Vertrag oder bei Direktbanken die Freigabe des Auftrages durch eine Transaktionsnummer.
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Frage & Antworten
Müssen die Legitimationsdaten auf dem Vertrag stehen oder reicht es, wenn die notwendigen Daten´bei der Bank gespeichert sind? Wenn die Legitimationsdaten auf den Vertrag stehen müssen, würde mich die rechtliche Quelle dafür noch interessieren.
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Redaktion antwortete am 9.02.2012 um 7:21:19
In der Regel reicht es, wenn die Daten bei der Bank gespeichert sind. Natürlich stehen alle Daten auch im Vertrag, wenn Sie sich selbigen ausfertigen lassen. Das ist ja der Sinn desselben und in Ihrem eigenen Interesse, um ggf. nachweisen zu können, dass der Vertrag mit Ihnen geschlossen wurde. Die Legitimation der Kunden erfolgt in der Regel auf Basis des Geldwäschegesetzes,§ 4 Abs. 3.
Es wurde übersehen, dass der Personalausweis abgelaufen ist. Die Bank zahlt, obwohl der Kunde seit -zig Jahren dort persönlich bekannt ist, erst wieder Geld aus, wenn der neue Personalausweis vorgelegt werden kann. Ist das rechtens?
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Redaktion antwortete am 21.10.2011 um 18:32:51
Das ist rechtens. Auch bei langjähriger Kundenbeziehung sollte die Identität bei Auszahlungen geprüft werden, was letzten Endes in Ihrem eigenen Interesse liegen dürfte.
