Kapitalerträge in der Steuererklärung

Tagesgeldzinsen berechnen

Seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 gilt: Auf sämtliche Kapitalerträge ist eine pauschale Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an das zuständige Finanzamt zu errichten – zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell anfallender Kirchensteuer. Die Banken sind verpflichtet, die Steuer direkt abzuführen, plus Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer. Auf den ersten Blick entlastet das den Anleger, doch um die entsprechenden Angaben in der Steuererklärung kommen die meisten dennoch nicht herum. In welchen Fällen eine Steuererklärung notwendig oder aber sinnvoll ist, lesen Sie im Folgenden. Oft können sich Anleger sogar Geld zurückholen.

Steuererklärungspflicht

Nach dem neuen Abgeltungssteuergesetz führen die Banken selbst 25 Prozent der Kapitalerträge an den Fiskus ab.

  • Bei Fonds im Ausland muss der Anleger die Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung angeben.
  • Wenn die Bank mit der Abgeltungssteuer keine Kirchensteuer abgeführt hat, obwohl der Anleger in der Kirche ist, muss der Anleger selbst die Zahlungen nachholen.
  • Wer Kapitalerträge bei einer Bank im Ausland erzielt, muss diese in der Steuererklärung zur Berechnung angeben.
  • Wer den Sparerpauschbetrag mit Freistellungsaufträgen überschritten hat, ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
  • Zinserträge aus privat vergebenen Darlehen wertet der Fiskus als Kapitaleinnahme und will sie versteuert wissen. Sie müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Freiwillige Steuererklärung

  • Wer Kapitalerträge im Ausland erzielt, zahlt dort bereits Steuern. In Deutschland fällt zusätzlich die Abgeltungssteuer an, die jedoch mit der bereits im Ausland gezahlten Steuer verrechnet werden kann.
  • Verluste aus Finanzgeschäften lassen sich grundsätzlich  nicht von der Steuer absetzen. Die Steuerbelastung kann jedoch gesenkt werden, wenn die Verluste mit den Gewinnen aus Kapitalanlagen bei einer anderen Bank verrechnet werden, sodass die Kapitalerträge insgesamt sinken.
  • 2009 löste der Sparerpauschbetrag den Sparerfreibetrag ab. Er liegt pro Person bei 801 EUR, bei zusammen veranlagten Ehepartnern bei 1602 EUR. Wurden die Freistellungsaufträge nicht optimal aufgeteilt, sodass der Sparerpauschbetrag nicht vollends ausgenutzt werden konnte, können sich Anleger über die freiwillige Steuererklärung Geld zurückholen.
  • Wer einen persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent hat (bei einem Jahreseinkommen von etwa 15.000 EUR), muss zusätzliche Kapitaleinkünfte auch nur zu diesem Satz versteuern, indem er eine so genannte Günstigerprüfung beim Finanzamt veranlasst. Auskunft gibt der letzte Steuerbescheid.
  • Wer als Rentner mit seinem gesamten Einkommen inkl. der Kapitalerträge innerhalb des Grundfreibetrags geblieben ist, unterliegt keiner Steuerpflicht, selbst dann nicht, wenn Kapitalerträge erwirtschaftet wurden. Eventuell abgeführte Abgeltungssteuer kann über die Steuererklärung vollständig vom Fiskus zurückverlangt werden.

Tagesgeldrechner:


Festgeldrechner:


Frage & Antworten

Anne Lorenz fragte am 30.01.2012 um 17:28:38

Ich habe Kapitalerträge durch den Verkauf von Aktien mit einer kürzeren Haltedauer als einem Jahr erworben. Abgeltungssteuer und Solizuschlag wurden bereits von der Bank runtergerechnet, Kirchensteuer fällt nicht an und der Sparerpauschbetrag wurde an anderer Stelle beansprucht. Muß ich jetzt noch etwas bei der Einkommenssteuererklärung angeben? besten Dank

  1. Redaktion antwortete am 30.01.2012 um 19:40:13

    Wenn keine weiteren, erklärungspflichtigen Kapitalerträge an anderer Stelle vorliegen, müssen Sie unseres Wissens nach nicht mehr angeben.

B. Heiner fragte am 30.01.2012 um 16:33:42

Müssen Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, wenn bereits die Kapitalertragsteuer einschl. Solizuschlag durch die Bank an das entsprechende Finanzamt für Körperschaften abgeführt wurden?

  1. Redaktion antwortete am 30.01.2012 um 16:52:14

    Das kommt auf den Einzelfall an. Ist noch Kirchensteuer abzuführen oder wurde der Sparerpauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft, muss die Anlage KAP trotzdem ausgefüllt werden. Gleiches gilt bei Kapitalerträgen ausländischer Aktien, für welche noch keine Steuern aufgeführt wurden, oder etwa bei der Inanspruchnahme von Vergünstigungen innerhalb der Steuererklärung, deren Höhe sich nach dem zu versteuernden Einkommen richtet.

Eugen und Inge Weidner fragte am 4.01.2012 um 12:36:00

Wir haben unsere Versicherungen gekündigt, wie hoch müsste ich einen Freistellungsantrag stellen?? Rückkaufwert Mann 4013,73 Frau 3824,75 +Überschussbesteiligung 229,79 208,14 - Kapitalertragssteuer 106,31 107,77 Gesamtbetrag 4137,21 3925,12 Freundliche Grüsse für eine schnelle Beantwortung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

  1. Redaktion antwortete am 4.01.2012 um 13:44:59

    Hier kommt es in erster Linie auf die bisherige Laufzeit an. Seit dem 01. Januar 2012 gilt: bei Kündigung oder Verkauf greift die Abgeltungsteuer, wenn die bisherige Laufzeit weniger als 12 Jahre betrug oder die versicherte Person jünger als 62 Jahre ist. Den Freistellungsauftrag können Sie stellen und müssten Ihn der Höhe nach an die zu erwartende Steuerlast anpassen. Hier bitte aufpassen: die Gesamtsumme gestellter Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person nicht übersteigen!

Tinnesz fragte am 22.09.2011 um 23:19:33

Hallo, mus ich alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben von denen schon die Abgeltungssteuer und Soli einbehalten worden sind aber keine Kirchensteuer? Kann ich eine Nachversteuerung der Kirchensteuer beantragen? Kann sich das u.U. günstiger auf die gesamte Steuerlast auswirken?

  1. Redaktion antwortete am 23.09.2011 um 8:12:59

    Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind und die Kirchensteuer noch nicht abgeführt wurde, müssen betreffende Kapitalerträge natürlich in der Steuererklärung angegeben werden. Günstiger auf die Steuerlast wirkt sich das allerdings nicht aus, da die Kirchensteuer zusätzlich zu Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag erhoben wird.

Eine Frage stellen: