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Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken GmbH

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, kurz VÖB, bündelt die Interessen der Kreditinstitute, die direkt oder indirekt von der öffentlichen Hand gehalten werden sowie Aufgaben des öffentlichen Interesses wahrnehmen. Da auch für diese Banken das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz gilt, müssen sie für den entsprechenden Schutz sorgen. Diese Aufgabe übernimmt im Sinne der gesetzlichen Einlagensicherung die Entschädigungsrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken GmbH. Welche Kreditinstitute und Banken diesem System zugeordnet werden, obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie legt auch fest, ab wann ein Entschädigungsfall eintritt. Die Entschädigungseinrichtung ist in dem Fall verpflichtet, die Kunden zu informieren und Abwicklung der Forderungen zu übernehmen.

Sicherungsgrenze

Die Sicherungsgrenze entspricht der gesetzlichen Einlagensicherung von derzeit 100.000 Euro. Bis zu diesem Betrag sind die Einlagen zu 100 Prozent geschützt. Bis 31. Dezember 2010 galt ein Wert von 50.000 Euro. Bei Wertpapiergeschäften sind 90 Prozent der Verbindlichkeiten abgesichert, bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro. Vorausgesetzt wird grundsätzlich, dass die Einlagen in Euro bzw. einer Währung eines Mitgliedsstaates der EU geführt werden. Der Schutz gilt für Privatpersonen, Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften. Er umfasst neben Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikaten sämtliche Einlagenarten von Sicht- über Termin- bis zu Spareinlagen.

Mitglieder

  • Calenberger Kreditverein, Hannover
  • Deutsche Kreditbank AG, Berlin
  • Hamburgische Investitions- und Förderbank, Hamburg
  • Internationales Bankhaus Bodensee AG, Friedrichshafen
  • Investitionsbank Berlin, Berlin
  • Investitionsbank des Landes Brandenburg, Potsdam
  • Investitionsbank Schleswig-Holstein, Kiel
  • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Mainz
  • KfW IPEX-Bank GmbH, Frankfurt am Main
  • Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank), Karlsruhe
  • Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main
  • LfA Förderbank Bayern, München
  • NRW.BANK, Düsseldorf/Münster
  • Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade, Stade
  • Sächsische Aufbaubank – Förderbank -, Dresden
  • SIKB Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft, Saarbrücken
  • Thüringer Aufbaubank, Erfurt
(Stand: November 2018)

Kontakt

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e.V. Lennéstraße 11 10785 Berlin Telefon (0 30) 81 92 – 0 Telefax (0 30) 81 92 – 222 http://www.voeb.de

Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.

Über die Entschädigungseinrichtung und damit die gesetzliche Einlagensicherung hinaus unterhält der Bundesverband Öffentlicher Banken auch ein freiwilliges Einlagensicherungssystem, den Einlagensicherungsfonds. Er wurde 1994 gegründet und übernimmt den Schutz so genannter Nichtbankeneinlagen. Das sind Einlagen von Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen. Dazu stehen den Mitgliedsunternehmen bei finanziellen Schwierigkeiten Mittel aus dem gemeinsamen Fonds zur Verfügung – zusätzlich zu den Leistungen der VÖB-Entschädigungseinrichtung. Vornehmliches Ziel ist es, die „unmittelbaren Zahlungen an Einleger“ zu garantieren. Berücksichtigt werden dabei Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, Schuldscheine, Termingelder, Sparguthaben und Sichteinlagen.

Sicherungsgrenze

Der Schutz des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken e.V. kommt erst dann zum Tragen, wenn die gesetzliche Einlagensicherung nicht ausreicht. Das heißt, er deckt alles oberhalb von derzeit 100.000 Euro ab. Dabei gilt das Prinzip der Subsidiarität, wonach ein- und dieselbe Forderung nur einmal abgesichert ist, entweder gesetzlich oder durch die freiwillige Einlagensicherung. Insgesamt ergibt sich damit ein 100-prozentiger Schutz der Einlagen ohne Begrenzung nach oben.

ordentliche Mitglieder

  • BayernLB, München
  • Bremer Aufbau-Bank GmbH, Bremen
  • Calenberger Kreditverein, Hannover
  • DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main
  • Deutsche Kreditbank AG, Berlin
  • Deutsche WertpapierService Bank AG, Frankfurt am Main
  • HSH Nordbank, Hamburg
  • Internationales Bankhaus Bodensee AG, Friedrichshafen
  • Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank, Hannover
  • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Mainz
  • Investitionsbank Berlin, Berlin
  • InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Potsdam
  • Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Kiel
  • KfW Ipex Bank GmbH
  • L-Bank, Landeskreditbank Baden-Württemberg, Karlsruhe
  • Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart
  • Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main
  • Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main
  • LfA Förderbank Bayern, München
  • NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover
  • NRW.BANK, Düsseldorf
  • Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade, Stade
  • SaarLB, Saarbrücken
  • Sächsische Aufbaubank – Förderbank -, Dresden
  • SIKB Saarländische Investitionskreditbank
  • Thüringer Aufbaubank, Erfurt
  • Weberbank Actiengesellschaft, Berlin

außerordentliche Mitglieder

  • Aareal Bank, Wiesbaden
  • Berliner Sparkasse, Berlin
  • BÖAG Börsen AG, Hamburg
  • Börse Stuttgart GmbH, Stuttgart
  • DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf
  • Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Stuttgart
  • Die Sparkasse Bremen AG, Bremen
  • DZ BANK AG, Frankfurt
  • Erste Abwicklungsanstalt (EAA), Düsseldorf
  • Erste Financial Services GmbH, Düsseldorf
  • European Commodity Clearing AG, Leipzig
  • Frankfurter Sparkasse, Frankfurt
  • GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder, Hamburg
  • Hamburger Sparkasse AG, Hamburg
  • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), Hamburg
  • hsh portfoliomanagement AöR, Kiel
  • KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main
  • LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH, Potsdam
  • LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG, Kiel
  • LBS Bayerische Landesbausparkasse, München
  • LBS Landesbausparkasse Südwest, Stuttgart
  • LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin – Hannover, Hannover/Berlin
  • LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, Potsdam
  • LBS Westdeutsche Landesbausparkasse, Münster
  • Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Thüringen, Suhl
  • Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, Magdeburg
  • Nassauische Sparkasse, Wiesbaden
  • Portigon AG, Düsseldorf
  • Sparkassenverband Saar, Saarbrücken
  • Verband der österreichischen Landes-Hypothekenbanken, Wien
  • VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V., Berlin
  • VÖB-ZVD Processing GmbH, Frankfurt
  • Zürcher Kantonalbank, Zürich
(Stand: November 2018; Eine aktuelle Übersicht können Leser unter folgender Adresse finden: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands Mitgliederliste)

Kontakt

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, e.V. Lennéstraße 11 10785 Berlin Telefon (0 30) 81 92 – 0 Telefax (0 30) 81 92 – 222 http://www.voeb.de
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