Einlagensicherung bei Versicherungsgesellschaften

Immer mehr Versicherer bieten inzwischen Tagesgelder oder so genannte Parkdepots an und machen damit den Banken direkte Konkurrenz. Die Gründe für dieses Vordringen in den Bankensektor liegen auf der Hand: auch die Versicherer wollen sich über diesen Weg mit Liquidität versorgen und natürlich Gewinne machen.

Protektor Lebensversicherungs-AG

Anders als bei Banken gilt für Versicherer nicht die gesetzliche Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken GmbH (EdB). Bei ihnen springt die Protektor Lebensversicherungs-AG ein, welche den durch die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 15. Dezember 2004 rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen an einen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer nachkommt. Das Bundesministerium der Finanzen hat durch die Beleihungs-Rechtsverordnung die Protektor Lebensversicherungs-AG mit den Aufgaben und Befugnissen des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer betraut.

Sollte einmal ein Versicherer in Schieflage geraten, setzt der Sicherungsfonds nach Anordnung einer Bestandsübertragung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht alle Verträge gegenüber den Kunden im Grunde unverändert fort und garantiert mit seinem Vermögen von derzeit rund 660 Millionen Euro (Stand: Juni 2010) sowie einem Zugriff auf weitere 650 Millionen Euro (Stand: ebenfalls Juni 2010) durch Nachschusspflicht der Versicherungsunternehmen auch die Spar- und Termineinlagen – also die Guthaben auf Tages- und Festgeldkonten. Reichen auch die nachgeschossenen 650 Millionen Euro nicht aus, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Verpflichtungen aus den übernommenen Verträgen (hierunter fallen auch die angebotenen Tages- und Festgelder) um bis zu fünf Prozent der vertraglich garantierten Leistungen herabsetzen.

Sicherungsgrenze

Der Sicherungsfonds der Protektor Lebensversicherungs-AG sichert Ansprüche grundsätzlich in betragsmäßig unbegrenzter Höhe ab. Einzig die Mittel des Fonds von derzeit rund 660 Millionen Euro sowie die per Nachschusspflicht darüber hinaus zur Verfügung stehenden weiteren rund 650 Millionen Euro bilden hier eine Obergrenze.

Mitgliedsinstitute

Die aktuellen Listen der im Sicherungsfonds der Protektor Lebensversicherungs-AG zusammengeschlossenen Lebensversicherungen und Pensionskassen können auf http://www.protektor-ag.de/sicherungsfonds/mitglieder/80.aspx eingesehen und heruntergeladen werden.

Kontakt

Protektor Lebensversicherungs-AG
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