2,60% p.a.



A B D E F G H I J K L M N P R S T V W

Steuerlicher Grundfreibetrag

Tagesgeldzinsen berechnen

Um Geringverdiener und Personen mit niedrigen oder gar keinen eigenen Einkünften – was auf einige Rentner und Studierende zutrifft – nicht zusätzlich mit Steuern zu belasten, definiert der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz (Paragraf 32a) den sogenannten Grundfreibetrag. Anspruch auf diesen steuerlichen Grundfreibetrag, der in regelmäßigen Abständen neu festgelegt wird, hat jeder einkommensteuerpflichtige Bürger in der Bundesrepublik. Liegen die Gesamteinkünfte unterhalb des Grundfreibetrages, wird keine Einkommensteuer berechnet. Auch die Pflicht, Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zu zahlen, entfällt.

Hintergrund des steuerlichen Grundfreibetrages

Ziel des Gesetzgebers ist es, jedem Bürger zumindest ein Existenzminimum zu garantieren. Als Basis für den steuerlichen Grundfreibetrag dienen daher das Sozialrecht und damit der sozialhilferechtliche Mindestbedarf. 2005 lag er bei monatlich 347 Euro. Seitdem das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, besser bekannt als Hartz IV, in Kraft getreten ist, entspricht der Grundfreibetrag den Leistungen, auf die ein Hartz-IV-Empfänger Anspruch hat – hochgerechnet auf ein Jahr inklusive der Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung. 2010 waren das 8.004 Euro bei Alleinstehenden und 16.008 Euro bei Verheirateten. Aller Voraussicht nach wird dieser Betrag auch 2011 gelten.

Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages

Jahr Grundfreibetrag (Single)
1996 12.095 DM
1997 12.095 DM
1998 12.365 DM
1999 13.067 DM
2000 13.499 DM
2001 14.093 DM
2002 7.235 Euro
2003 7.235 Euro
2004 7.664 Euro
2005 7.664 Euro
2006 7.664 Euro
2007 7.664 Euro
2008 7.664 Euro
2009 7.834 Euro
2010 8.004 Euro
2011 8.004 Euro
2012 8.004 Euro

Steuerlicher Grundfreibetrag

Abgeltungssteuer und Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist auch bei Anlagegeschäften, ob nun Tagesgeld oder Fonds, von Belang. Sparer, die unter die Regelung zum Grundfreibetrag fallen, erhalten vom Finanzamt auf Anfrage eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Statt des Freistellungsauftrages muss dann diese Bescheinigung bei der Bank eingereicht werden, konkret die NV-ART 01 A für natürliche Personen, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden. Das Kreditinstitut führt dann keine Abgeltungssteuer mehr ab. Der Freibetrag setzt sich in dem Fall folgendermaßen zusammen:

  • Grundfreibetrag: 8.004 Euro
  • Sparerpauschbetrag: 801 Euro
  • Sonderausgabenpauschale: 36 Euro

In der Summe ergibt sich eine Einkommensgrenze von 8.841 Euro, die dazu berechtigt, eine NV-Bescheinigung in Anspruch zu nehmen.

Tages- und Festgeldkonten mit hohen Zinsen finden

Dank hoher Zinsen bieten führende Tages- und Festgeldkonten auch nach Abzug der Abgeltungssteuer attraktive Renditen. Welche Banken dabei derzeit besonders hohe Zinsen bieten, zeigen unsere nachfolgenden Rechner:

Tagesgeldrechner:


Festgeldrechner:


Frage & Antworten

Claus Pabst fragte am 10.05.2012 um 15:18:21

Meine Frau bezieht eine kleine Rente während ich noch voll im Beruf stehe. Wir werden zusammen veranlagt.Ehegattensplitting.Wird dann die Rente meiner Frau voll versteuert oder greift dann auch der Grundfreibetrag. Vielen Dank für die Aufklärung.

  1. Redaktion antwortete am 14.05.2012 um 10:22:29

    Da der Grundfreibetrag jedem Steuerpflichtigen zusteht, ergibt sich bei gemeinsamer Veranlagung natürlich ein doppelt so hoher Grundfreibetrag. In Bezug auf die Rente Ihrer Frau erübrigt sich durch das Ehegattensplitting auch die Frage nach deren Besteuerung, denn § 32 a EStG schreibt das Vorgehen wie folgt: das insgesamt zu versteuernde Einkommen beider Ehepartner wird ermittelt und halbiert. Für das halbierte zu versteuernde Einkommen wird die Einkommensteuer nach dem aktuell geltenden Einkommensteuertarif berechnet. Die errechnete Einkommensteuer wird dann verdoppelt.

Georg fragte am 26.04.2012 um 6:55:55

Hallo, das MIT dem Grundfreibetrag verstehe ich auch nicht so ganz. Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder und verdiene 52.000 Euro. Da meine Frau nicht arbeitet, ist der Freibetrag nur für mich gültig? Also nur 8004 oder sind es 16.000? Und wie ist es wegen Kinder? Kurz: Wie hoch ist unser jährlicher Grundfreibetrag? Danke für die Hilfe

  1. Redaktion antwortete am 26.04.2012 um 10:57:33

    Der steuerliche Grundfreibetrag steht jedem Steuerpflichtigen zu. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung ist er also doppelt so hoch wie bei Alleinstehenden. Der Freibetrag gilt daher natürlich auch für Ihre Frau - auch wenn diese nicht arbeitet. Die Höhe des Freibetrages wäre dann 2 x 8004 Euro, also 16.008 Euro.

eichweber fragte am 23.10.2011 um 10:11:57

guten tag, ich bin in steuerklasse 1, ledig, keine kinder. muß ich eine einkommenssteuererklärung abgeben? dank und gruß, u.e.

  1. Redaktion antwortete am 23.10.2011 um 11:45:43

    Sie müssen keine Steuererklärung abgeben. Ausnahme: Sie haben bereits einmal eine Steuererklärung abgegeben, dann müssen Sie dies auch in allen Folgejahren tun. Dies gilt übrigens nur für Steuerklasse 1.

Steinhäuser, Ingeborg fragte am 22.09.2011 um 10:14:30

Ab welcher Bruttorente muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wenn ich über keinerlei weitere Einkünfte und über keine Spareinlage verfüge und dazu 80% schwerbeschädigt mit den Buchstaben G und B bin? Danke

  1. Redaktion antwortete am 22.09.2011 um 11:34:37

    Bei 80 % Schwerbeschädigung stehen Ihnen 2011 zusätzlich zum Grundfreibetrag von 8.004 Euro ein Pauschbetrag von 1.060 Euro sowie natürlich der Sparerpauschbetrag von 801 Euro sowie die Sonderabgabenpauschale von 36 Euro zur Verfügung. Ab einer Bruttorente von 8.004 + 1.060 = 9.064 Euro müssten Sie also eine Steuererklärung abgeben.

Alexander fragte am 15.08.2011 um 13:14:23

Hallo Ist der Grundfreibetrag von z.Zt. 8 004 Euro im Jahr so zu verstehen, dass bei Altersrenten (gesetzliche und Betriebsrenten) zunächst die Rentenfreibeträge von in diesem Jahr bei gesetzlichen Renten 38 prozent (62 Prozent der Rente steuerpflichtig) sowie die versorgungsfreibeträge bei Betriebsrenten abgezogen werden und dann vom "Rest" auch noch der Grundfreibetrag von 8 004 Euro abgezogen wird? Dass also nur noch der Restbetrag nach Abzug des Grundfreibetrages von 8 004 Euro versteurt wird ? Wäre dankbar für Info. Freundliche Grüsse Alexander v.W.

  1. Redaktion antwortete am 15.08.2011 um 15:48:32

    So ist es. Erst werden die Freibeträge bei den Renten abgezogen und dann greift der Grundfreibetrag.

Roland Sommer fragte am 4.02.2011 um 15:21:39

Hallo, können Sie mir bitte genau deffinieren was ein steuerlicher Grundfreibetrag ist. Ich komme da einfach nicht zurecht, geht es um meine Rentengehalt oder wie wird der berechnet. Mit freundlichen Grüßen R. Sommer

  1. Redaktion antwortete am 4.02.2011 um 20:42:18

    Der steuerliche Grundfreibetrag bezieht sich auf das Einkommen des Steuerpflichtigen. Für 2011 beträgt er 8.004 Euro. Solange das Jahresbruttoeinkommen also 8.004 Euro nicht übersteigt, wird keine Einkommensteuer fällig. Daher der Begriff des steuerlichen Grundfreibetrages.

Eine Frage stellen: