2,60% p.a.



Welche Vollmachten werden bei Tages-und Festgeld akzeptiert?

 

Tagesgeldzinsen berechnen

Für Bankgeschäfte lassen sich verschiedene Vollmachten vereinbaren. Sie erlauben einer dritten Person unter anderem, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln – zum Beispiel Überweisungen zu tätigen sowie Bargeld am Automaten abzuheben – oder im Todesfall die Geschäfte fortzuführen. Bei Fest- und Tagesgeld werden in der Regel nur zwei Vollmachten akzeptiert: Zum einen die Vollmacht für den Todesfall, zum anderen eine Vorsorgevollmacht, sollte der Kunde aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, sich selbst um seine Anlagegeschäfte zu kümmern. Vorausgesetzt wird, dass die Vollmachten bei der Bank hinterlegt werden.

Vollmacht für den Todesfall

Die gängigste Variante ist die Vollmacht für den Todesfall. Sie greift, wenn der Kontoinhaber stirbt. Üblicherweise wird diese Vollmacht zugunsten eines nahen Angehörigen ausgestellt, damit der Nachlass geregelt werden kann. Diese Person hat dann das Recht, auf das Kapital zuzugreifen bzw. die Anlagekonten zu kündigen.

Tritt der Todesfall ein, muss sich der Bevollmächtigte gegenüber der Bank ausweisen und eine Sterbeurkunde – im Original, beglaubigte Kopien reichen nicht – vorlegen. Bei der Bank vor Ort geschieht das am Schalter bzw. im persönlichen Gespräch. Direktbanken halten hierfür häufig eigene Formulare bereit, die ausgefüllt und zusammen mit den Nachweisen eingeschickt werden müssen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Einen Zugang zum Onlinebanking erhält der bzw. die Bevollmächtige in der Regel allerdings nicht.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht für den Betreuungsfall hat einen völlig anderen Hintergrund. Hierbei handelt es sich um eine Willenserklärung des Vollmachtgebers, bei Bankgeschäften noch zu Lebzeiten von einer anderen Person vertreten zu werden. Der Gesetzgeber hat sehr genau definiert, welche medizinischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ehe ein Bevollmächtigter die finanziellen Angelegenheiten regeln darf.

Paragraf 1896 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nennt psychische Krankheiten sowie geistige, körperliche oder seelische Behinderungen, aufgrund derer ein Volljähriger nicht mehr in der Lage ist, die Aufgaben ganz oder teilweise zu erledigen.

Typisches Beispiel hierfür ist die Pflegebedürftigkeit, die eine dauerhafte Betreuung verlangt. Die Vorsorgevollmacht wird ihrem Namen in dieser Hinsicht vollends gerecht: Sie stelle eine Art Vorsorge dar, damit im Ernstfall weiterhin auf die Konten zugegriffen werden kann.

Tagesgeldvergleich durchführen

Welche Tagesgeldkonten besonders hohe Zinsen bieten und sich damit für einen Wechsel anbieten, zeigt unser Vergleich:

Tagesgeldkonto-Vergleich >>>

Alternativ können Sie auch gleich eine gewünschte Anlagesumme und Laufzeit eingeben und sich die dafür besten Angebote sortiert nach der Höhe der Zinsen anzeigen lassen:

Tagesgeldrechner:


Frage & Antworten

Uwe Kern fragte am 9.05.2012 um 12:44:17

Ich möchte meiner Ehefrau eine Vorsorgevollmacht über mein Tagesgeldkonto erteilen. Gibt es dafür von Ihnen ein Formblatt?

  1. Redaktion antwortete am 9.05.2012 um 14:58:13

    Unter http://www.tagesgeld.info/dokumente/Kontovollmacht-erteilen.pdf finden Sie eine neutrale Vorlage für die Erteilung einer Kontovollmacht.

K-C Fröhlich fragte am 5.05.2012 um 10:28:34

Ich habe das gleiche Problem, das Gert Büttner am 02.01.2012 // 23:20:46 angesprochen hat: Konto-/Depoteröffnung bei einer Direktbank für eine betreute Person (hier: meine Mutter; Vermögenssorge durch das Betreuungsgericht einschließlich Befreiung von §1809 ff BGB liegt vor). ING DIBA (telefonisch) und Bank of Scotland (schriftlich per email) lehnen eine Konto-/Depoteröffnung ab. Dies steht im Widerspruch zu Ihrer Antwort an Gert Büttner (03.01.2012 // 07:16:01). Wie sind Sie zu dieser Aussage gekommen? Können Sie einen erfolgreichen direkten Kontakt zu diesen Banken herstellen? Mit freundlichen Grüßen K-C Fröhlich

  1. Redaktion antwortete am 5.05.2012 um 12:38:18

    Wir haben inzwischen nochmal nachgefragt und müssen unsere Aussage leider revidieren. Die Bank of Scotland schreibt zwar, dass sie Vollmachten für den Betreuungsfall akzeptiert, jedoch nur für Kontoschließungen.

Andre Geduldig fragte am 11.04.2012 um 10:18:40

Die Bank of Scotland lehnt, genau wie VTB, MoneyYou, NIBC und Barclays, eine Kontoeröffnung mit Versorgungsvollmacht ab! Darf sie das oder ist das Diskriminierung? Wie kann ich dagegen vorgehen? Vielen Dank für Ihre Antworten.

  1. Redaktion antwortete am 14.04.2012 um 13:08:26

    Das dürfen die Banken selbstredend. Welche Vollmachten eine Bank bei Kontoeröffnungen akzeptiert, liegt in ihrem eigenen Ermessen. Dagegen vorgehen können Sie nur, indem Sie sich eine Bank suchen, welche eine Kontoeröffnung mit Versorgungsvollmacht zulässt.

Gert Büttner fragte am 2.01.2012 um 23:20:46

Im Rahmen einer Betreuung (Betreute ist dement) soll ein Betrag von 30.000 € als Festgeld angelegt werden. Bei welcher Bank kann man als Betreuer für die Betreute im fremden Namen (Betreuungsverfügung des Amtsgerichtes als Vollmacht) ein Konto eröffnen ? Herzlichen Dank für Ihre Antworten

  1. Ratgeber antwortete am 3.01.2012 um 7:16:01

    Im Grunde akzeptiert jede Bank eine Vollmacht für den Betreuungsfall bei der Kontoeröffnung. So erlaubt auch der Testsieger unseres aktuellen Vergleichs - die Bank of Scotland (http://www.tagesgeld.info/festgeld/) - das Eröffnen eines Kontos mit Vollmacht für den Betreuungsfall.

Eine Frage stellen: