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Steuerfreie Kapitalerträge

 

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Verbraucher, die mit Tagesgeld, Festgeld, Fonds oder anderen Anlageformen Gewinne erzielen, sogenannte Kapitalerträge, müssen seit 2009 Abgeltungssteuer zahlen bzw. die Bank führt automatisch 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Immerhin räumt der Gesetzgeber in engen Grenzen auch steuerfreie Kapitalerträge ein. Im Normalfall gilt das bis 801 Euro bei Singles und 1.602 Euro bei Ehepaaren in Form des Sparerpauschbetrags, der mithilfe von Freistellungsaufträgen genutzt werden kann. Personen, die Anspruch auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) haben, dürfen weit höhere Gewinne erzielen. Das gilt in der Regel für Kinder, häufig aber auch für Rentner und Studierende.

NV-Bescheinigung

Die Nichtveranlagungsbescheinigung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden, wenn kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt wird. Maßgebend ist der Grundfreibetrag von 8.004 Euro bzw. 16.008 Euro (Stand 2010). Liegt die Bescheinigung vor, muss sie bei sämtlichen Banken eingereicht werden, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht. Sie wird für drei Jahre ausgestellt und kann anschließend verlängert werden. Die Kreditinstitute führen dann keine Steuern ab, solange der Steuerfrei- und der Sparerpauschbetrag nicht überschritten werden. Selbst wenn höhere Erträge erzielt werden, sollte nicht die Bank die Steuern abziehen, sondern der Kunde sich im Rahmen der Steuererklärung darum kümmern.

Freibetrag

Dank NV-Bescheinigung liegt der steuerliche Freibetrag deutlich über dem Sparerpauschbetrag. Er setzt sich zusammen aus dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro, dem Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro sowie dem Sonderausgabenabzug von 36 Euro. In der Summe dürfen also 8.841 Euro erwirtschaftet werden. Dieser Betrag kann sich aus Einkünften und Kapitalerträgen zusammensetzen oder auch ausschließlich durch Gewinne aus Geldanlagen zustande kommen. Für Studierende mit 400 Euro-Job heißt das zum Beispiel: 4.800 Euro abzüglich 920 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag ergeben ein Einkommen von 3.880 Euro. Bleiben 4.961 Euro für steuerfreie Kapitalerträge.

Kinder und Eltern

Die Möglichkeit, die Vorteile einer Nichtveranlagungsbescheinigung zu nutzen, haben auch Kinder. Sie dürfen in dem Fall bis zu 8.841 Euro durch Zinsen oder andere Gewinne verdienen, wenn der Bank bzw. den Banken eine NV-Bescheinigung vorliegt. Eltern sollten sich allerdings sehr genau überlegen, ob sie ihr Kapital auf den Namen des Kindes umbuchen, um Steuern zu sparen. Das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass das Geld dem Kind gehört. Wird das Guthaben später wieder auf das Konto der Eltern überwiesen, verlangen die Finanzbehörden mit Hinweis auf ein Scheingeschenk nachträglich Steuern. Diese Vorgänge werden sehr genau geprüft, insbesondere, weil eine NV-Bescheinigung gestellt wurde. Zu beachten sind dabei auch die Vorgaben zu Schenkungen.

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Frage & Antworten

Jürgen Donnerstag fragte am 2.02.2012 um 17:41:33

Ist beim Antrag auf NV-Bescheinigung das Einkommen aus einem 400-€-Job anzugeben?

  1. Redaktion antwortete am 2.02.2012 um 19:36:17

    Die NV-Bescheinigung gilt für Kapitalerträge, spielt also bei einem 400-Euro Job keine Rolle.

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