Wichtig beim Tagesgeld: Zum Jahresende Freistellungsauftrag stellen

Auf Kapitalerträge müssen in Deutschland Steuern bezahlt werden, dies ist nicht erst seit gestern der Fall. Diese Steuer auf Zinserträge aus Kapitalanlagen fällt natürlich auch beim Tagesgeld an. Was viele Sparer jedoch oft nicht wissen: dass sie zumindest bis zu einem bestimmten Betrag von der anfallenden Abgeltungssteuer befreit sind – und dieser ist gar nicht mal so niedrig angesetzt.
Der Sparerpauschbetrag liegt bei 801 Euro, womit der jährliche Zinsertrag gemeint ist, nicht die Anlagesumme, wie viele Sparer oftmals missverstehen. Für Verheiratete gilt sogar der doppelte Freibetrag von 1.602 Euro. Nur wenn die Zinserträge, beispielsweise aus Tagesgeldkonten, diesen Pauschbetrag übersteigen wird Abgeltungssteuer fällig.

Damit diese Steuer jedoch nicht automatisch von der Bank an das zuständige Finanzamt überwiesen wird, ist es notwendig, einen so genannten Freistellungsauftrag zu stellen. Dieser kann in Teilbeträgen und auf mehrere Freistellungsaufträge verteilt oder nur bei einer Bank bezogen auf ein Sparkonto gestellt werden. Dabei darf die Gesamtsumme des freigestellten Zinsertrags insgesamt jedoch nicht den Sparerpauschbetrag von 801 bzw. 1.602 Euro überschreiten. Wird diese Summe übertroffen oder gar kein Freistellungsauftrag gestellt, sind hingegen hohe Zinsen von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen, was von der Bank direkt durchgeführt wird.

Um 2012 noch die Abgeltungssteuer für seine Zinserträge zu sparen, ist es wichtig, den entsprechenden Freistellungsauftrag rechtzeitig vor Jahresende bei der jeweiligen Bank einzureichen. Vor allem Ende Dezember könnte es dann recht eng werden, da der 29. und 30. ein Wochenende sind und am 31. Dezember selbst die meisten Banken und Sparkassen schon geschlossen haben. Deshalb sollte nicht zu lange abgewartet werden mit dem Freistellungsauftrag für das Tagesgeldkonto. Denn eines ist sicher: jeder nicht als Abgeltungssteuer abgeführte Euro aus dem Zinsertrag führt zu einem Zinseszinseffekt, der die Tagesgeldzinsen dann indirekt erhöhen kann.

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