Kirchensteuer wird ab 2015 generell abgeführt

Das Einkommensteuergesetz wird neu geregelt. Und weil es gleich so schön ist, gibt es auch noch was Neues in Sachen Kirchensteuer. Nein, diese wird nicht etwa gar abgeschafft, sondern ab kommendem Jahr wird die Kirchensteuer, die auf Kapitalerträge anfällt, automatisch zusammen mit den 25 Prozent Abgeltungssteuer direkt von den Banken abgeführt. .

Angeblich mit Datenschutz gesichertem Verfahren

Das  Bundeszentralamt für Steuern gibt die Daten über die Religionszugehörigkeit verschlüsselt an die Banken weiter. So soll es zumindest sein, wenn alles so läuft, wie es geplant ist. Aber damit entsteht ein neuer Datenfluss zwischen Steuerbehörden und Banken und irgendwie mag man das nicht so ganz glauben, dass es dabei nur um die Kirchensteuer geht, sondern auch um die Daten selbst.

Alte Regelung hinfällig

Bisher sah die Regelung vor, dass die Kapitalanleger, die kirchensteuerpflichtig sind, dies entweder bei der Bank direkt angeben, damit die Kirchensteuer direkt mit der Abgeltungssteuer selbst abgeführt wird. Oder aber es wurde in der Einkommensteuererklärung angegeben. Damit wurde der Datenschutz gewahrt und der Anleger selbst musste seiner Bank nicht mitteilen, ob der denn nun in einer Kirche Mitglied ist oder nicht. Dass dies in Zukunft automatisch über das BZSt geschieht, bringt hier natürlich eine ganz andere Variante mit hinein. Denn nur der, welcher einen Sperrvermerk setzt, an dessen Daten kommt die Bank nicht heran, wenn es um die Zugehörigkeit zu einer Religion geht. Ansonsten wird die Bank wohl schnell ableiten können, wo wer hingehört, wenn Sie die Abführung der Kirchensteuer vornehmen muss.

Und was ist mit denen, die gar kein Kirchenmitglied sind?

Dies wirft natürlich auch die Frage auf: was ist eigentlich, wenn jemand gar kein Mitglied bei der evangelischen oder katholischen Kirche ist. Na der hat erst einmal Pech gehabt, da die Banken die Kirchensteuer ab 2015 automatisch abführen müssen, wie es bereits jetzt mit den 25 Prozent Kapitalertragssteuer und dem dazugehörigen Soli-Anteil der Fall ist. Diesen Anlegern bleibt nichts Anderes übrig, als beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) einen Sperrvermerk setzen zu lassen, damit die Bank nicht automatisch an die Kirchensteuer herankommt, aber irgendwie hat das dann, wenn man es richtig betrachtet, auch wenig mit Datenschutz zu tun. Denn das BSI gibt die Daten der Steuerzahler, die einen Sperrvermerk setzen, wohl an die jeweils zuständigen Finanzbehörden weiter. Es lebe damit der gläserne Mensch!

Sperrvermerk mit Fristsetzung

Ab Januar des kommenden Jahres gilt die neue Regelung für die Abführung der Kirchensteuer. Doch nur bis 30. Juni 2014 ist es überhaupt möglich, einen solchen Sperrvermerk beim BZSt setzen zu lassen. Dafür muss ein Formular ausgefüllt werden, dass es auf der Webseite des Bundeszentralamt für Steuern gibt. Wird diese Frist versäumt, dürfte es für 2015 erst einmal aus sein mit der Möglichkeit, die Kirchensteuer nicht direkt über die eigene Bank abführen zu lassen, wenn diese entweder über dem Sparerpauschbetrag liegen, oder gar kein Freistellungsauftrag für die jeweilige Anlage und ihre Kapitalerträge gestellt wurde.

Ein Gedanke zu „Kirchensteuer wird ab 2015 generell abgeführt“

  1. Das BZSt. Portal gibt aber folgende Auskunft auf Ihrer Webseite.

    Ich gehöre keiner Kirche oder Religionsgemein-schaft an, muss ich trotzdem einen Sperrvermerk einlegen?

    Nein. Die Datenverarbeitungssysteme unterscheiden nicht danach, ob jemand keiner Religionsgemeinschaft angehört oder ob er einen Sperrvermerk beantragt hat. In beiden Fällen bekommt der Anfragende als Antwort einen neutralen Nullwert geliefert. Der Anfragende (z. B. das Kreditinstitut) kann daher nicht erkennen, ob Sie einen Sperrvermerk eingelegt haben oder ob Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören.

    … Also muss man den Sperrvermerk, wenn man in keiner Kirche ist, nicht einlegen ..

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert