Finanztransaktionssteuer belastet Anleger – nicht Banken

Zu Beginn der Woche war es ein kleiner Überraschungs-Coup, der beim Euro-Finanzministertreffen in Brüssel verkündet würde: Deutschland und Frankreich haben erreichen können, dass zumindest in 11 europäischen Staaten zukünftig eine Finanztransaktionssteuer eingeführt wird. Damit wird der Handel mit Aktien, Anleihen und spekulativen Papieren prozentual mit einem Steuersatz zwischen 0,01 und 0,1 Prozent belegt. Eine konkrete Vorlage zur Etablierung der Finanztransaktionssteuer wird bis zum nächsten Treffen der europäischen Finanzminister von Algirdas Semeta, dem EU-Steuerkommissar, vorbereitet. Wolfgang Schäuble zeigte sich im Anschluss an diese Abmachung sehr zufrieden. Es sei wieder einmal bewiesen worden, dass man auch nach viel Gerede doch Schritt für Schritt weiter vorankomme. Insbesondere wenn Deutschland und Frankreich zusammenstehen, könnten für Europa Fortschritte erreicht werden. In der Öffentlichkeit ist die breite Meinung zur neuen Steuer positiv. Verfolgt sie doch das Ziel, die Finanzmärkte an den Kosten zur Abmilderung der Krise, insbesondere Bankenrettungen, zu beteiligen. Viele Finanzinstitute, die schließlich nach allgemeinem Duktus als Verursacher der Krise gelten, können somit auch einen Teil der Rechnung begleichen. So wohlmeinend dieses Ziel auch ist. Faktisch werden es nicht die Banken sein, die die Steuer zu tragen haben. Die steuerliche Inzidenz gibt an, welche Akteure die Traglast einer Steuer zu schultern haben – und diese ist abhängig von der Elastizität der Nachfrage. Können die Nachfrager sehr gut auf die entsprechende Dienstleistung verzichten, werden sie nur schwer Preiserhöhungen hinnehmen ohne ihre Nachfrage zu reduzieren. In einem solchen Fall müssten die Finanzinstitute die Steuer tragen, da sie diese nicht über die Preise überwälzen können. Können Nachfrager nicht auf die Dienstleistung verzichten, ist die Preisüberwälzung möglich und die Traglast liegt damit beim Nachfrager. Nach dieser Regel ist klar, wer mit der Finanztransaktionssteuer getroffen wird: Letztlich werden die Anleger die Steuer zu tragen haben, nicht aber die Banken. Finanzdienstleistungen sind wichtige Instrumente – auch für Unternehmen – auf die man nicht mal eben verzichten kann. Nach einer aktuellen Meldung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen können Kleinanleger die Steuer umgehen, wenn sie ihr Depot nicht ständig umschichten und eher langfristig anlegen. Dies impliziert bereits die Tatsache, dass die Traglast bei den Anlegern liegt, ist aber auch kein hilfreicher Tipp. Dem Risiko eines Autounfalls entgeht man schließlich auch, wenn man erst gar kein Auto fährt.

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