Bankenverband: Einlagensicherung keinem Risiko aussetzen!

Im Vorfeld der Vorschläge der Europäischen Kommission und der Beratungen im Europäischen Rat, die im Dezember 2017 stattfinden sollen, bezieht der Bankenverband zu wichtigen Punkten Stellung. So fordert der Präsident des Bankenverbandes, Hans-Walter Peters: „Die erfolgreiche Reform des Einlagensicherungsfonds dürfen wir nicht gefährden.“ Die Einlagensicherung sei für deutsche Sparer ein hohes Gut. „Wir sind offen für neue Mitglieder, allerdings müssen mögliche Risiken vor der Aufnahme abgegrenzt werden. Im Übrigen sind die satzungsgemäßen Vorgaben zu beachten.“[1]

Halbierung des EZB-Einlagenzinses

Weiter fordert Peters die Europäische Zentralbank (EZB) zu einem Kurswechsel auf. Er sieht die europäische Wirtschaft auf Kurs, eine Deflation hält er für unwahrscheinlich. „Die Gefahr steigt, dass durch die Niedrigzinsen, Kapital in die falsche Richtung gelenkt wird und neue Verwerfungen erzeugt. Wir sprechen uns für eine zügige Halbierung des negativen Einlagenzinses der EZB aus, um die Banken zu entlasten“, sagte Peters. Europa benötige zudem weitere Reformen. Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll laut Peters zu einem Europäischen Währungsfonds erweitert werden. Ein Europäischer Währungsfonds wäre damit betraut, die Haushalte der Euro-Länder zu überwachen und der Euro-Gruppe diesbezüglich bei Bedarf Handlungsempfehlungen zu geben.

Euro-Finanzminister wird benötigt

Ebenso fordert Peters einen Euro-Finanzminister. Seine Aufgabe wäre die Verwaltung des Währungsfonds. Zugleich sollte der Euro-Finanzminister den Vorsitz der Euro-Gruppe übernehmen und die Außenvertretung der Euro-Staaten in Währungsfragen. Mit der Forderung nach einem Euro-Finanzminister dürfte Peters nicht zuletzt beim französischen Präsidenten Emmanuel Macron auf offene Ohren stoßen. Dieser sprach sich unlängst selbst für einen Finanzminister der Eurozone aus sowie für einen umfangreichen Haushalt.[2] Zuletzt geht Peter noch auf die kleinen und mittleren Banken ein. Für diese stellen die komplexe Regulierung und die dadurch entstehende Bürokratie besondere Lasten dar. Vor allem die Meldepflichten sollten für diese Institute eingeschränkt werden.

Gesetzliche Einlagensicherung 100.000 Euro je Anleger

Derzeit gilt in Deutschland eine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro je Anleger. EU-Richtlinien haben zudem die Einlagensicherung in allen EU-Ländern vereinheitlicht, so dass auch dort eine gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro je Anleger gilt. Das trifft beispielsweise auf das Tagesgeld/Flexgeld24 der FIMBank aus Malta zu, das mit 0,75 Prozent p.a. verzinst wird. Es gilt ebenfalls für das Festgeld der französischen Crédit Agricole, das für eine Laufzeit von 24 Monaten einen Zins von 1,01 Prozent bietet (Stand jeweils 14.11.2017).
Weiterführende Links [1] Bankenverband – Erfolgreiche Reform der Einlagensicherung nicht gefährden [2] Frankfurter Rundschau – Die Fiskalunion ist mehr als eine Versicherung