Einlagensicherung: Müssen Großkunden bald um ihr Geld zittern?

Nach Abschluss des jüngsten Entschädigungsfalls der Frankfurter Maple Bank diskutiert der Verband privater deutscher Banken, ob die Entschädigung für Großkunden im Fall einer Insolvenz zukünftig geringer ausfallen soll als bisher. Laut Focus Money (12/2016), die sich auf einen Bericht der „Börsenzeitung“ stützt, sollen die Einlagen institutioneller Anleger von der freiwilligen Einlagensicherung ausgenommen werden. Im Ernstfall wären somit über 100.000 Euro hinausgehende Beträge schutzlos ausgeliefert.

Mögliche Folgen der Kürzung der Einlagensicherung

Die Diskussion wurde im Zuge der Insolvenz der Frankfurter Maple Bank entfacht, dem ersten Entschädigungsfall nach der neuen EU-Einlagensicherungsrichtlinie. „Immer wenn ein Entschädigungsfall eintritt, werden Ursachen und Konsequenzen in den zuständigen Gremien sehr sorgfältig diskutiert. Das ist auch derzeit der Fall“, sagte ein Sprecher des Bankenverbandes der FAZ (09.03.2016). Für Großkunden wie Kommunen, Pensionskassen oder Versicherungen wäre die Umsetzung des diskutierten Ausschlusses von der zusätzlichen Einlagensicherung fatal. Unterliegen diese doch strengen Vorschriften bezüglich der Anlage des Kapitals. Beispiel: Versicherungsunternehmen, die unter die Anfang 2016 eingeführten Solvency II-Richtlinien fallen, müssen „ihre Kapitalanlagen nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht anlegen, für den zahlreiche qualitative Vorgaben bestehen“ (Bankenverband zu Kapitalanlagen). Mit der Anlage muss neben Qualität, Liquidität und Rentabilität auch die Sicherheit sichergestellt werden. Inwieweit sich bei der Suche nach Alternativen die vier Komponenten dann noch vereinbaren lassen, bleibt offen. Denn der Griff zu Bundesanleihen bringt zwar die gewünschte Sicherheit, aktuell sind diese mit Negativzinsen belegt, Rentabilität kann damit nicht mehr gewährleistet werden. Folge wären höhere Beiträge und noch weniger Garantiezinsen zulasten der Versicherten.

Freiwillige Einlagensicherung schützt Einlagen über 100.000 Euro

Der über die gesetzlich garantierte Einlagensicherung von 100.000 Euro hinausgehende freiwillige Einlagenschutz wird über den Bundesverband deutscher Banken e.V. gewährleistet und umfasst pro Kunde bis zu 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Mitgliedsbank. Theoretisch bedeutet das die volle Sicherung sämtlicher Guthaben bei privaten Banken. Aktuell sind dem Verband knapp 200 deutsche Privatbanken angeschlossen. Im Unterschied zur gesetzlich garantierten Einlagensicherung besteht hier allerdings kein Rechtsanspruch. Bisher konnte der Einlagensicherungsfonds in allen Entschädigungsfällen die Anleger allerdings vollumfänglich bedienen. Erst Ende Januar 2016 hat der Bankenverband eine eigene „Bad Bank“ gegründet, um im Krisenfall bereits im Vorfeld eingreifen und gefährdete Institute rechtzeitig sanieren bzw. abwickeln zu können.