Jahressteuerbescheinigung
In einer Jahressteuerbescheinigung führt das Kreditinstitut sämtliche erwirtschafteten steuerpflichtigen Kapitalerträge auf. Unabhängig von der Zahl der Depots und Konten bei einer Bank, muss nur eine Jahressteuerbescheinigung erstellt werden. Diese wird dann zu Jahresbeginn für das Vorjahr durch die Bank versandt.Zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen verpflichtet sind neben allen Banken auch berechtigte Finanzdienstleistungsinstitute sowie Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken.
Seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 werden Steuern direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Deshalb versenden die meisten Banken die Bescheinigungen über die Zinserträge oft nur auf Verlangen der Kunden.
Für viele Anleger ist es jedoch sinnvoll, bei ihrer Bank eine Jahressteuerbescheinigung anzufordern. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der persönliche Sparerpauschbetrag überschritten wurde bzw. kein Freistellungsauftrag vorliegt, der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 % liegt (Günstigerprüfung muss beantragt werden!) und auch dann, wenn Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden sollen.
Die Jahressteuerbescheinigung ist dann als Nachweis für die bereits gezahlten Steuern – als Anlage KAP – der Einkommenssteuererklärung im Original mit beizufügen, damit diese dann auf den mit dem Einkommenssteuerbescheid festgesetzten Steuerbetrag angerechnet werden können.
Angebote mit hohen Tagesgeldzinsen finden
Welche Banken besonders hohe Zinsen aufs Tagesgeld bieten, zeigt unser Vergleich über den nachfolgenden Rechner bei dem Sie sowohl Einlage als auch Anlagedauer frei wählen können und im Ergebnis die besten Angebote sortiert nach der Höhe der Zinsen angezeigt bekommen:
Frage & Antworten
Betr: Jahressteuerbescheinigung: Dürfen Banken für das Erstellen von Jahresteuerbescheinigungen Gebühren verlangen? MfG
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Redaktion antwortete am 18.07.2011 um 16:04:27
Nein, die Jahresbescheinigung sowie die Jahressteuerbescheinigung muss die Bank dem Kunden kostenfrei zur Verfügung stellen.
Betr: Jahressteuerbescheinigung: Sind ausländische Banken z.B. "Bank of Scottland" verpflichtet, jahressteuerbescheinigungen über einbehaltene Zinsabschlagsteuer / Kirchensteuer auf Verlangen auszustellen ? MFG Heinrich R. Müllers
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Redaktion antwortete am 19.06.2011 um 15:14:22
Wenn sie mit deutschen Sparern Geschäfte machen bzw. sich mit ihren Angeboten an inländische Anleger richten, dann ja. Bei der Bank of Scotland können Sie in Ihrem persönlichen Onlinebanking-Bereich in der Rubrik "Kundenservice" unter "Freistellungsauftrag verwalten" angeben, ob Sie eine jährliche Steuerbescheinigung erhalten möchten. Die Bank of Scotland sendet Ihnen die Steuerbescheinigung anschließend in der Regel im März des folgenden Jahres per Post zu.
